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Kanton VD

Mietzinssenkung im Kanton Waadt

Geprüft 23.09.2026 · Referenzzinssatz 1.25 %

Im Kanton Waadt sind der 1. April, der 1. Juli und der 1. Oktober ortsüblich, ausserhalb von Lausanne jeweils um 12 Uhr mittags. Der 1. Januar ist kein ortsüblicher Termin. Die Kündigungstermine in Ihrem Mietvertrag gehen den ortsüblichen Terminen vor; die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).

Ortsübliche Kündigungstermine

GebietTermineHinweis
Ganzer Kanton 01.04. · 01.07. · 01.10. In den meisten Gemeinden jeweils 12 Uhr mittags; die herabgesetzte Miete gilt ab dem Termin selbst.

Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen immer vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).

Nächste Frist für das Herabsetzungsbegehren

Für einen Mietvertrag in Lausanne ohne eigene Termine rechnet unser Rechner derzeit mit 31.03. · 30.06. · 30.09.. Nächster erreichbarer Termin: Begehren abschicken bis 26.12.2026, die tiefere Miete gilt dann ab 01.04.2027.

Wie viel sinkt Ihre Miete?

CHF
Ohne Nebenkosten.
Vertragsbeginn oder letzte Mietzinsanpassung.
Für Frist und Datum, ab dem die tiefere Miete gilt.

Wenn die Vermieterschaft ablehnt: Schlichtungsbehörde

Commissions préfectorales de conciliation en matière de bail

Jeder Bezirk hat eine Schlichtungskommission bei der Präfektur (z. B. Préfecture de Lausanne, Place du Château 1). Das Gesuch geht schriftlich an die Präfektur am Ort der Wohnung; die Verhandlung findet innert zwei Monaten statt. Präsidiert vom Präfekten mit je einer Vertretung von Mieter- und Vermieterseite. Das Schlichtungsverfahren ist in Mietsachen kostenlos (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO).

Offizielle Informationen und Adressen

Nach einer Ablehnung – oder wenn die Vermieterschaft innert 30 Tagen nicht antwortet – haben Sie 30 Tage Zeit, die Schlichtungsbehörde anzurufen (Art. 270a Abs. 2 OR). Mehr dazu: Vermieter lehnt ab – so gehen Sie vor.

Beratung vor Ort

Für eine persönliche Beratung: ASLOCA Vaud

Verwaltungen und Präfekturen kommunizieren in der Regel auf Französisch. Das Herabsetzungsbegehren kann – und sollte in der Praxis – auf Französisch verfasst werden. Im Kanton Waadt gelten zudem allgemeinverbindliche Rahmenmietverträge (Dispositions paritaires romandes).

Gilt z. B. für Lausanne, Yverdon-les-Bains, Montreux, Renens, Nyon, Vevey.

Quellen

  • mietrecht.ch (mietrechtspraxis) – Schlichtungsbehörden und Kündigungstermine nach Gemeinde
  • Kanton Waadt – Schlichtungsverfahren Miete (commissions préfectorales)
  • Kanton Waadt – Mietrecht
  • homegate.ch – Ortsübliche Kündigungstermine (25.10.2024)

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Sorgfältig aus den genannten Quellen zusammengestellt; ortsübliche Termine können lokal abweichen. Keine Rechtsberatung.

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