Im Kanton Schwyz ist die Kündigung auf jedes Monatsende ortsüblich, ausser auf den 31. Dezember. Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen den ortsüblichen Terminen vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
| Gebiet | Termine | Hinweis |
|---|---|---|
| Ganzer Kanton | jedes Monatsende ausser Dezember | Jedes Monatsende ausser 31. Dezember (HEV Kanton Schwyz, Bezirk Schwyz, Marktübersichten). |
Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen immer vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
Für einen Mietvertrag in Schwyz ohne eigene Termine rechnet unser Rechner derzeit mit 31.03. · 30.06. · 30.09. Nächster erreichbarer Termin: Begehren abschicken bis 26.12.2026, die tiefere Miete gilt dann ab 01.04.2027.
Wo mehr Termine möglich sind, verwenden wir bewusst eine vorsichtige Auswahl, damit kein Begehren zu spät kommt.
Schlichtungsbehörden im Mietwesen der Bezirke
Im Kanton Schwyz hat jeder Bezirk eine eigene Schlichtungsbehörde im Mietwesen (Einsiedeln, Gersau, Höfe, Küssnacht, March, Schwyz). Zuständig ist die Behörde am Ort der Wohnung; sie setzt sich aus einer neutralen Präsidentin oder einem neutralen Präsidenten und gleich vielen Vermieter- und Mietervertretungen zusammen. Das Schlichtungsverfahren in Mietsachen ist kostenlos (Art. 113 ZPO).
Offizielle Informationen und Adressen
Nach einer Ablehnung – oder wenn die Vermieterschaft innert 30 Tagen nicht antwortet – haben Sie 30 Tage Zeit, die Schlichtungsbehörde anzurufen (Art. 270a Abs. 2 OR). Mehr dazu: Vermieter lehnt ab – so gehen Sie vor.
Für eine persönliche Beratung: Mieterinnen- und Mieterverband Schwyz
Gilt z. B. für Schwyz, Freienbach, Einsiedeln, Küssnacht, Lachen, Arth-Goldau.
Sorgfältig aus den genannten Quellen zusammengestellt; ortsübliche Termine können lokal abweichen. Keine Rechtsberatung.