Im Kanton Appenzell Innerrhoden ist die Kündigung auf jedes Monatsende ortsüblich, ausser auf Ende Dezember. Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen den ortsüblichen Terminen vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
| Gebiet | Termine | Hinweis |
|---|---|---|
| Ganzer Kanton | jedes Monatsende ausser Dezember | Jedes Monatsende ausser Dezember (gemäss übereinstimmenden Marktübersichten); eine amtliche Liste des Kantons haben wir nicht gefunden. |
Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen immer vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
Für einen Mietvertrag in Appenzell ohne eigene Termine rechnet unser Rechner derzeit mit 31.03. · 30.06. · 30.09. Nächster erreichbarer Termin: Begehren abschicken bis 26.12.2026, die tiefere Miete gilt dann ab 01.04.2027.
Wo mehr Termine möglich sind, verwenden wir bewusst eine vorsichtige Auswahl, damit kein Begehren zu spät kommt.
Schlichtungsstellen für Mietverhältnisse (innerer und äusserer Landesteil)
Je nach Lage der Wohnung ist die Schlichtungsstelle für den inneren Landesteil oder jene für den äusseren Landesteil (Oberegg) zuständig. Formulare und Auskünfte gibt es bei der Ratskanzlei, Marktgasse 2, Appenzell. In Miet- und Pachtsachen tagt die Stelle mit einer vorsitzenden Person und je einer Vertretung der Vermieter- und der Mieterorganisationen. Das Schlichtungsverfahren in Mietsachen ist kostenlos (Art. 113 ZPO).
Offizielle Informationen und Adressen
Nach einer Ablehnung – oder wenn die Vermieterschaft innert 30 Tagen nicht antwortet – haben Sie 30 Tage Zeit, die Schlichtungsbehörde anzurufen (Art. 270a Abs. 2 OR). Mehr dazu: Vermieter lehnt ab – so gehen Sie vor.
Für eine persönliche Beratung: Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz
Für beide Appenzell berät der Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz.
Gilt z. B. für Appenzell, Oberegg, Gonten, Haslen, Weissbad.
Sorgfältig aus den genannten Quellen zusammengestellt; ortsübliche Termine können lokal abweichen. Keine Rechtsberatung.