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Kanton TG

Mietzinssenkung im Kanton Thurgau

Geprüft 23.09.2026 · Referenzzinssatz 1.25 %

Im Thurgau legt jede Gemeinde die ortsüblichen Termine fest: Ein Teil der Gemeinden kennt den 31. März, 30. Juni und 30. September (z. B. Frauenfeld, Weinfelden), andere jedes Monatsende ausser 31. Dezember (z. B. Kreuzlingen, Arbon, Amriswil). Die Kündigungstermine in Ihrem Mietvertrag gehen den ortsüblichen Terminen vor; die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).

Ortsübliche Kündigungstermine

GebietTermineHinweis
Gemeinden mit Quartalsterminen 31.03. · 30.06. · 30.09. Z. B. Frauenfeld, Weinfelden, Eschlikon, Sommeri, Roggwil.
Gemeinden mit Monatsendterminen jedes Monatsende Jedes Monatsende ausser 31. Dezember, z. B. Kreuzlingen, Arbon, Amriswil, Münchwilen, Sirnach, Tägerwilen.

Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen immer vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).

Nächste Frist für das Herabsetzungsbegehren

Für einen Mietvertrag in Frauenfeld ohne eigene Termine rechnet unser Rechner derzeit mit 31.03. · 30.06. · 30.09.. Nächster erreichbarer Termin: Begehren abschicken bis 26.12.2026, die tiefere Miete gilt dann ab 01.04.2027.

Wo mehr Termine möglich sind, verwenden wir bewusst eine vorsichtige Auswahl, damit kein Begehren zu spät kommt.

Wie viel sinkt Ihre Miete?

CHF
Ohne Nebenkosten.
Vertragsbeginn oder letzte Mietzinsanpassung.
Für Frist und Datum, ab dem die tiefere Miete gilt.

Wenn die Vermieterschaft ablehnt: Schlichtungsbehörde

Schlichtungsbehörden in Mietsachen der Gemeinden

Im Thurgau hat jede Gemeinde bzw. jeder Gemeindeverbund eine eigene Schlichtungsbehörde in Mietsachen (z. B. Stadt Frauenfeld, Kreuzlingen, Arbon). Zuständig ist die Behörde am Ort der Wohnung; der Kanton führt ein Verzeichnis, Gesuche sind auch elektronisch möglich. Das Schlichtungsverfahren ist in Mietsachen kostenlos (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO).

Offizielle Informationen und Adressen

Nach einer Ablehnung – oder wenn die Vermieterschaft innert 30 Tagen nicht antwortet – haben Sie 30 Tage Zeit, die Schlichtungsbehörde anzurufen (Art. 270a Abs. 2 OR). Mehr dazu: Vermieter lehnt ab – so gehen Sie vor.

Beratung vor Ort

Für eine persönliche Beratung: Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz (Kantonalgruppe Thurgau)

Gilt z. B. für Frauenfeld, Kreuzlingen, Arbon, Amriswil, Weinfelden, Sirnach.

Quellen

  • mietrecht.ch (mietrechtspraxis) – Schlichtungsbehörden und Kündigungstermine nach Gemeinde
  • Kanton Thurgau – Verzeichnis der Schlichtungsbehörden in Mietsachen
  • homegate.ch – Ortsübliche Kündigungstermine (25.10.2024)

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Sorgfältig aus den genannten Quellen zusammengestellt; ortsübliche Termine können lokal abweichen. Keine Rechtsberatung.

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