Kanton TG
Im Thurgau legt jede Gemeinde die ortsüblichen Termine fest: Ein Teil der Gemeinden kennt den 31. März, 30. Juni und 30. September (z. B. Frauenfeld, Weinfelden), andere jedes Monatsende ausser 31. Dezember (z. B. Kreuzlingen, Arbon, Amriswil). Die Kündigungstermine in Ihrem Mietvertrag gehen den ortsüblichen Terminen vor; die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
| Gebiet | Termine | Hinweis |
|---|---|---|
| Gemeinden mit Quartalsterminen | 31.03. · 30.06. · 30.09. | Z. B. Frauenfeld, Weinfelden, Eschlikon, Sommeri, Roggwil. |
| Gemeinden mit Monatsendterminen | jedes Monatsende | Jedes Monatsende ausser 31. Dezember, z. B. Kreuzlingen, Arbon, Amriswil, Münchwilen, Sirnach, Tägerwilen. |
Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen immer vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
Für einen Mietvertrag in Frauenfeld ohne eigene Termine rechnet unser Rechner derzeit mit 31.03. · 30.06. · 30.09.. Nächster erreichbarer Termin: Begehren abschicken bis 26.12.2026, die tiefere Miete gilt dann ab 01.04.2027.
Wo mehr Termine möglich sind, verwenden wir bewusst eine vorsichtige Auswahl, damit kein Begehren zu spät kommt.
Schlichtungsbehörden in Mietsachen der Gemeinden
Im Thurgau hat jede Gemeinde bzw. jeder Gemeindeverbund eine eigene Schlichtungsbehörde in Mietsachen (z. B. Stadt Frauenfeld, Kreuzlingen, Arbon). Zuständig ist die Behörde am Ort der Wohnung; der Kanton führt ein Verzeichnis, Gesuche sind auch elektronisch möglich. Das Schlichtungsverfahren ist in Mietsachen kostenlos (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO).
Offizielle Informationen und Adressen
Nach einer Ablehnung – oder wenn die Vermieterschaft innert 30 Tagen nicht antwortet – haben Sie 30 Tage Zeit, die Schlichtungsbehörde anzurufen (Art. 270a Abs. 2 OR). Mehr dazu: Vermieter lehnt ab – so gehen Sie vor.
Für eine persönliche Beratung: Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz (Kantonalgruppe Thurgau)
Gilt z. B. für Frauenfeld, Kreuzlingen, Arbon, Amriswil, Weinfelden, Sirnach.
Sorgfältig aus den genannten Quellen zusammengestellt; ortsübliche Termine können lokal abweichen. Keine Rechtsberatung.