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Hypothekarischer Referenzzinssatz und Landesindex der Konsumentenpreise

Der hypothekarische Referenzzinssatz und der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) sind die zwei wichtigsten Stellschrauben der Schweizer Mietzinsberechnung. Sie entscheiden, ob Ihre Vermieterschaft den Mietzins erhöhen darf - oder ob ein möglicher Anspruch auf eine Mietzinssenkung besteht. Auf dieser Seite finden Sie den Verlauf seit 2008, direkt aus den offiziellen Publikationen des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) und des Bundesamts für Statistik (BFS).

Auf dieser Seite
  1. Referenzzinssatz erklärt
  2. Verlauf des Referenzzinssatzes seit 2008
  3. Überwälzungstabelle (Mietzinsreduktion)
  4. Landesindex der Konsumentenpreise (LIK)
  5. LIK-Quartalswerte seit 2010
  6. Selber rechnen oder rechnen lassen?
  7. Quellen
Aktueller Referenzzinssatz
1.25 %
gültig seit 02.09.2026
Aktueller LIK (Mai 2020 = 100)
108.6
Stand August 2026
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Was ist der hypothekarische Referenzzinssatz?

Der hypothekarische Referenzzinssatz ist ein vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) quartalsweise publizierter Durchschnitt der von den Schweizer Banken effektiv verlangten Hypothekarzinsen. Er bildet die rechtliche Grundlage für Mietzinsanpassungen nach Art. 269a OR in Verbindung mit der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG).

Sinkt der Referenzzinssatz, hat die Mieterschaft grundsätzlich Anspruch auf eine entsprechende Senkung des Nettomietzinses (Art. 13 VMWG). Steigt er, kann die Vermieterschaft eine Erhöhung verlangen. Der Satz wird in 0.25-Prozentpunkt-Schritten ausgewiesen und gilt einheitlich für die ganze Schweiz.

Verlauf des Referenzzinssatzes seit 2008

Letzte Aktualisierung: 02.09.2026.

Verlauf des hypothekarischen Referenzzinssatzes der Schweiz seit September 2008. Quelle: BWO, quartalsweise Publikation.
Gültig ab Referenzzinssatz Veränderung
02.09.2026 1.25 % aktueller Stand
02.06.2026 1.25 % unverändert
03.03.2026 1.25 % unverändert
02.12.2025 1.25 % unverändert
02.09.2025 1.25 % unverändert
03.06.2025 1.50 % ↑Anstieg um 0.25 pp
04.03.2025 1.50 % unverändert
03.12.2024 1.75 % ↑Anstieg um 0.25 pp
03.09.2024 1.75 % unverändert
03.06.2024 1.75 % unverändert
02.03.2024 1.75 % unverändert
02.12.2023 1.75 % unverändert
02.09.2023 1.50 % ↓Senkung um 0.25 pp
02.06.2023 1.50 % unverändert
02.03.2023 1.25 % ↓Senkung um 0.25 pp
02.12.2022 1.25 % unverändert
02.09.2022 1.25 % unverändert
02.06.2022 1.25 % unverändert
02.03.2022 1.25 % unverändert
02.12.2021 1.25 % unverändert
02.09.2021 1.25 % unverändert
02.06.2021 1.25 % unverändert
02.03.2021 1.25 % unverändert
02.12.2020 1.25 % unverändert
02.09.2020 1.25 % unverändert
03.06.2020 1.25 % unverändert
03.03.2020 1.25 % unverändert
03.12.2019 1.50 % ↑Anstieg um 0.25 pp
03.09.2019 1.50 % unverändert
04.06.2019 1.50 % unverändert
02.03.2019 1.50 % unverändert
02.12.2018 1.50 % unverändert
02.09.2018 1.50 % unverändert
02.06.2017 1.50 % unverändert
02.06.2015 1.75 % ↑Anstieg um 0.25 pp
03.09.2013 2.00 % ↑Anstieg um 0.25 pp
02.06.2012 2.25 % ↑Anstieg um 0.25 pp
02.12.2011 2.50 % ↑Anstieg um 0.25 pp
02.12.2010 2.75 % ↑Anstieg um 0.25 pp
02.09.2009 3.00 % ↑Anstieg um 0.25 pp
03.06.2009 3.25 % ↑Anstieg um 0.25 pp
10.09.2008 3.50 % ↑Anstieg um 0.25 pp

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Wie wirkt sich eine Senkung des Referenzzinssatzes aus?

Eine Senkung des Referenzzinssatzes um 0.25 Prozentpunkte führt nicht automatisch zu einer Mietzinssenkung von 0.25 %. Die Höhe der zulässigen Reduktion ergibt sich aus der offiziellen Überwälzungstabelle des BWO (gestützt auf Art. 13 Abs. 4 VMWG):

Mietzinsreduktion nach Senkung des Referenzzinssatzes in Prozentpunkten. Berechnung gemäss Art. 13 Abs. 4 VMWG (BWO-Überwälzungstabelle). Die Werte sind unabhängig vom Ausgangs-Referenzzinssatz.
Senkung in pp Mietzinsreduktion
0.25−2.91 %
0.50−5.66 %
0.75−8.26 %
1.00−10.71 %
1.25−13.04 %
1.50−15.25 %
1.75−17.36 %
2.00−19.35 %
2.25−21.26 %
2.50−23.08 %
2.75−24.81 %

Die Vermieterschaft darf von dieser Reduktion einen Teuerungsausgleich (40 % der LIK-Veränderung seit der letzten Mietzinsfestsetzung) und allgemeine Kostensteigerungen (BWO-Pauschale rund 0.5 % pro Jahr) gegenrechnen.

Landesindex der Konsumentenpreise (LIK)

Der LIK misst die Teuerung in der Schweiz und wird monatlich vom Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlicht. Aktueller Basiswert: Mai 2020 = 100. Für die Mietzinsberechnung relevant ist der LIK-Stand am Stichtag der letzten Mietzinsanpassung verglichen mit dem aktuellen Stand.

LIK-Verlauf (Quartalswerte seit 2010)

Quartalswerte des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) seit 2010. Basis Mai 2020 = 100. Quelle: BFS.
Monat LIK-Stand Veränderung zum Vormonat
August 2026 108.6 aktuellster Wert
Juli 2026 108.2 ↓Rückgang um 0.4
Juni 2026 108.3 ↑Anstieg um 0.1
Mai 2026 108.3 unverändert
April 2026 108.1 ↓Rückgang um 0.2
März 2026 107.8 ↓Rückgang um 0.3
Februar 2026 107.6 ↓Rückgang um 0.2
Januar 2026 106.9 ↓Rückgang um 0.7
Dezember 2025 106.9 unverändert
November 2025 107.0 ↑Anstieg um 0.1
Oktober 2025 107.2 ↑Anstieg um 0.2
September 2025 107.5 ↑Anstieg um 0.3
August 2025 107.7 ↑Anstieg um 0.2
Juli 2025 107.8 ↑Anstieg um 0.1
Juni 2025 107.8 unverändert
Mai 2025 107.6 ↓Rückgang um 0.2
April 2025 107.5 ↓Rückgang um 0.1
März 2025 107.5 unverändert
Februar 2025 107.4 ↓Rückgang um 0.1
Januar 2025 106.8 ↓Rückgang um 0.6
Dezember 2024 106.9 ↑Anstieg um 0.1
November 2024 106.9 unverändert
Oktober 2024 107.1 ↑Anstieg um 0.2
September 2024 107.2 ↑Anstieg um 0.1
August 2024 107.5 ↑Anstieg um 0.3
Juli 2024 107.5 unverändert
Juni 2024 107.7 ↑Anstieg um 0.2
Mai 2024 107.7 unverändert
April 2024 107.4 ↓Rückgang um 0.3
März 2024 107.1 ↓Rückgang um 0.3
Februar 2024 107.1 unverändert
Januar 2024 106.4 ↓Rückgang um 0.7
Dezember 2023 106.2 ↓Rückgang um 0.2
November 2023 106.2 unverändert
Oktober 2023 106.4 ↑Anstieg um 0.2
September 2023 106.3 ↓Rückgang um 0.1

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Selber rechnen oder rechnen lassen?

Die Berechnung einer Mietzinssenkung ist mathematisch geradlinig, der Teufel steckt aber in den Details: dem Referenzzinssatz im aktuellen Mietvertrag, dem LIK-Stand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung, allenfalls geltend gemachten Kostensteigerungen und den Kündigungsfristen. Wer das selber durchgehen möchte, findet auf dieser Seite alle Daten. Wer Zeit sparen will, kann unsere Mietzinsreduktionsprüfung nutzen – Mietvertrag hochladen und in wenigen Minuten eine konkrete Schätzung mit versandfertigem Herabsetzungsbegehren erhalten.

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Quellen

  • Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) - Referenzzinssatz: bwo.admin.ch/mietrecht/referenzzinssatz
  • Bundesamt für Statistik (BFS) - Landesindex der Konsumentenpreise: bfs.admin.ch/preise/landesindex-konsumentenpreise
  • Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG, SR 221.213.11)
  • Schweizerisches Obligationenrecht, Art. 269a OR (Missbräuchlichkeit von Mietzinsen)

Hinweis: Die hier publizierten Werte werden mit Sorgfalt aus den offiziellen Quellen übernommen, ersetzen aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Massgebend sind stets die Originalpublikationen des BWO und des BFS.

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