In den meisten Regionen Graubündens sind der 31. März, der 30. Juni und der 30. September ortsüblich. In Prättigau/Davos und Imboden gelten nur der 31. März und der 30. September, in Moesa und Bernina meist ebenfalls diese beiden Termine. Die Kündigungstermine in Ihrem Mietvertrag gehen den ortsüblichen Terminen vor; die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
| Gebiet | Termine | Hinweis |
|---|---|---|
| Plessur (Chur), Landquart, Maloja, Surselva, Viamala, Albula, Engiadina Bassa/Val Müstair | 31.03. · 30.06. · 30.09. | Gemäss den regionalen Schlichtungsbehörden. |
| Prättigau/Davos und Imboden (z. B. Davos, Klosters, Schiers, Domat/Ems) | 31.03. · 30.09. | Kein Termin Ende Juni. |
| Moesa und Bernina (z. B. Roveredo, Poschiavo) | 31.03. · 30.09. | Meist diese Termine, aber keine feste Praxis. |
Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen immer vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
Für einen Mietvertrag in Chur ohne eigene Termine rechnet unser Rechner derzeit mit 31.03. · 30.06. · 30.09. Nächster erreichbarer Termin: Begehren abschicken bis 26.12.2026, die tiefere Miete gilt dann ab 01.04.2027.
Schlichtungsbehörden für Mietsachen
Jede der elf Regionen hat eine eigene Schlichtungsbehörde für Mietsachen, z. B. Plessur in Chur, Prättigau/Davos in Klosters, Maloja in St. Moritz und Moesa in Roveredo. Zuständig ist die Behörde der Region, in der die Wohnung liegt. Das Schlichtungsverfahren ist in Mietsachen kostenlos (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO); das Verfahren vor Gericht ist kostenpflichtig.
Offizielle Informationen und Adressen
Nach einer Ablehnung – oder wenn die Vermieterschaft innert 30 Tagen nicht antwortet – haben Sie 30 Tage Zeit, die Schlichtungsbehörde anzurufen (Art. 270a Abs. 2 OR). Mehr dazu: Vermieter lehnt ab – so gehen Sie vor.
Für eine persönliche Beratung: Mieterinnen- und Mieterverband Graubünden
In den italienischsprachigen Regionen Moesa und Bernina kommunizieren Vermieterschaft und Schlichtungsbehörde meist auf Italienisch; dort sollte das Herabsetzungsbegehren auf Italienisch verfasst werden.
Gilt z. B. für Chur, Davos, Landquart, Domat/Ems, St. Moritz, Ilanz/Glion.
Sorgfältig aus den genannten Quellen zusammengestellt; ortsübliche Termine können lokal abweichen. Keine Rechtsberatung.