Im Kanton Glarus ist die Kündigung auf jedes Monatsende ortsüblich. Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen den ortsüblichen Terminen vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
| Gebiet | Termine | Hinweis |
|---|---|---|
| Ganzer Kanton | jedes Monatsende | Jedes Monatsende (gemäss übereinstimmenden Marktübersichten); eine amtliche Liste des Kantons haben wir nicht gefunden. |
Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen immer vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
Für einen Mietvertrag in Glarus ohne eigene Termine rechnet unser Rechner derzeit mit 31.03. · 30.06. · 30.09. Nächster erreichbarer Termin: Begehren abschicken bis 26.12.2026, die tiefere Miete gilt dann ab 01.04.2027.
Wo mehr Termine möglich sind, verwenden wir bewusst eine vorsichtige Auswahl, damit kein Begehren zu spät kommt.
Kantonale Schlichtungsbehörde Glarus
Eine kantonale Schlichtungsbehörde in Glarus ist für den ganzen Kanton zuständig; in Mietsachen tagt sie paritätisch mit Vorsitz, Vermieter- und Mietervertretung. Das Gesuch wird mit einfachem Brief oder dem amtlichen Formular unterschrieben auf Papier eingereicht; Eingaben per E-Mail gelten nicht als gültig. Das Schlichtungsverfahren in Mietsachen ist kostenlos (Art. 113 ZPO).
Offizielle Informationen und Adressen
Nach einer Ablehnung – oder wenn die Vermieterschaft innert 30 Tagen nicht antwortet – haben Sie 30 Tage Zeit, die Schlichtungsbehörde anzurufen (Art. 270a Abs. 2 OR). Mehr dazu: Vermieter lehnt ab – so gehen Sie vor.
Für eine persönliche Beratung: Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz
Für Glarus berät der Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz, dessen Gebiet die Kantone St. Gallen, beide Appenzell, Thurgau und Glarus umfasst.
Gilt z. B. für Glarus, Näfels, Niederurnen, Netstal, Schwanden.
Sorgfältig aus den genannten Quellen zusammengestellt; ortsübliche Termine können lokal abweichen. Keine Rechtsberatung.