Kostenlos · ohne Upload · ohne Anmeldung
Der hypothekarische Referenzzinssatz liegt seit dem 02.09.2025 bei 1.25 %. Wurde Ihre Miete bei einem höheren Satz festgelegt, können Sie eine Senkung verlangen. Zwei Angaben genügen – der Rechner zieht Teuerung und Kostensteigerung, die die Vermieterschaft anrechnen darf, bereits ab.
Mietzinse für Wohnungen sind an den hypothekarischen Referenzzinssatz gekoppelt, den das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) vierteljährlich publiziert. Sinkt der Satz, darf die Miete um den offiziellen Überwälzungssatz gesenkt werden: bei Sätzen unter 5 % um 2.91 % pro 0.25 Prozentpunkt (Art. 13 VMWG). Die Schritte werden nicht einfach addiert – massgebend ist die offizielle Tabelle (0.50 Punkte = 5.66 %, 0.75 Punkte = 8.26 %, 1.00 Punkt = 10.71 %).
Die Vermieterschaft darf zwei Dinge gegenrechnen:
Deshalb ist das Datum wichtig: Es bestimmt, welcher Referenzzinssatz damals galt und wie viel Teuerung seither aufgelaufen ist. Kennen Sie den Satz aus dem Vertrag, geben Sie ihn an – er geht vor.
Nettomiete CHF 2'000, festgelegt im Dezember 2023 bei einem Referenzzinssatz von 1.75 %. Heute gilt 1.25 %, also 0.50 Punkte weniger → 5.66 % Senkung vor Abzügen. Davon zieht die Vermieterschaft 40 % der Teuerung seit Dezember 2023 und die Kostenpauschale für die verstrichenen Jahre ab; der Rest ist Ihr Anspruch. Probieren Sie es oben mit Ihren Zahlen aus.
Auf Wunsch erstellen wir das vollständige Begehren aus Ihrem Mietvertrag, lassen es von allen Mietparteien digital unterschreiben und versenden es per Einschreiben – einmalig CHF 39. Die Berechnung ist immer kostenlos.
Indexmieten (an den LIK gekoppelt, feste Laufzeit von mindestens 5 Jahren) und Staffelmieten (feste Stufen, mindestens 3 Jahre) folgen während der festen Laufzeit nicht dem Referenzzinssatz – siehe Indexmiete und Staffelmiete. Ausgenommen sind auch Geschäftsräume, subventionierte Wohnungen und Luxuswohnungen. Weitere Einwände wie Orts- und Quartierüblichkeit oder ungenügende Rendite erklärt der Ratgeber Einwände der Vermieterschaft.
Der Rechner liefert eine technische Schätzung auf Basis der offiziellen BWO-Überwälzungstabelle und des LIK des BFS. Er ersetzt keine Rechtsberatung.