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Kanton ZH

Mietzinssenkung im Kanton Zürich

Geprüft 23.09.2026 · Referenzzinssatz 1.25 %

In der Stadt Zürich sowie in den Bezirken Dietikon und Bülach sind der 31. März und der 30. September ortsüblich. In den übrigen Bezirken gilt zusätzlich der 30. Juni. Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen den ortsüblichen Terminen vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).

Ortsübliche Kündigungstermine

GebietTermineHinweis
Stadt Zürich, Bezirk Dietikon, Bezirk Bülach 31.03. · 30.09. Gemäss HEV Zürich; für die Stadt Zürich bestätigt durch mehrere Übersichten.
Übrige Bezirke des Kantons 31.03. · 30.06. · 30.09. Zum Beispiel Winterthur, Uster, Horgen, Meilen.

Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen immer vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).

Nächste Frist für das Herabsetzungsbegehren

Für einen Mietvertrag in Zürich ohne eigene Termine rechnet unser Rechner derzeit mit 31.03. · 30.09.. Nächster erreichbarer Termin: Begehren abschicken bis 26.12.2026, die tiefere Miete gilt dann ab 01.04.2027.

Wie viel sinkt Ihre Miete?

CHF
Ohne Nebenkosten.
Vertragsbeginn oder letzte Mietzinsanpassung.
Für Frist und Datum, ab dem die tiefere Miete gilt.

Wenn die Vermieterschaft ablehnt: Schlichtungsbehörde

Paritätische Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen am Bezirksgericht

Jedem Bezirksgericht ist eine eigene paritätische Schlichtungsbehörde angegliedert (Vorsitz plus je eine Vertretung von Mieter- und Vermieterseite). Zuständig ist die Schlichtungsbehörde am Ort der Mietsache; die Gerichte des Kantons Zürich führen eine Karte zur Auswahl. Das Schlichtungsverfahren in Mietsachen ist kostenlos (Art. 113 ZPO).

Offizielle Informationen und Adressen

Nach einer Ablehnung – oder wenn die Vermieterschaft innert 30 Tagen nicht antwortet – haben Sie 30 Tage Zeit, die Schlichtungsbehörde anzurufen (Art. 270a Abs. 2 OR). Mehr dazu: Vermieter lehnt ab – so gehen Sie vor.

Beratung vor Ort

Für eine persönliche Beratung: Mieterinnen- und Mieterverband Zürich

Gilt z. B. für Zürich, Winterthur, Uster, Dübendorf, Dietikon, Wädenswil.

Quellen

  • HEV Zürich – FAQ Rechtsberatung (ortsübliche Termine nach Bezirk)
  • Gerichte Kanton Zürich – Schlichtungsbehörden in Mietsachen
  • homegate.ch – Ortsübliche Kündigungstermine (Stand 25.10.2024)
  • ImmoScout24 – Die ortsüblichen Kündigungstermine

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Sorgfältig aus den genannten Quellen zusammengestellt; ortsübliche Termine können lokal abweichen. Keine Rechtsberatung.

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