Im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist die Kündigung auf jedes Monatsende ortsüblich, ausser auf den 31. Dezember. Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen den ortsüblichen Terminen vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
| Gebiet | Termine | Hinweis |
|---|---|---|
| Ganzer Kanton | jedes Monatsende ausser Dezember | Jedes Monatsende ausser 31. Dezember, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist (Schlichtungsstelle Appenzell Ausserrhoden). |
Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen immer vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
Für einen Mietvertrag in Herisau ohne eigene Termine rechnet unser Rechner derzeit mit 31.03. · 30.06. · 30.09. Nächster erreichbarer Termin: Begehren abschicken bis 26.12.2026, die tiefere Miete gilt dann ab 01.04.2027.
Wo mehr Termine möglich sind, verwenden wir bewusst eine vorsichtige Auswahl, damit kein Begehren zu spät kommt.
Schlichtungsstelle für Miete und nichtlandwirtschaftliche Pacht
Eine kantonale Schlichtungsstelle in Trogen ist für alle Mietobjekte im Kanton zuständig und bietet auch kostenlose telefonische Rechtsauskunft. Das Gesuch wird mit dem Formular im Doppel eingereicht, mit Sachverhalt, Rechtsbegehren und Belegen. Das Schlichtungsverfahren in Mietsachen ist kostenlos (Art. 113 ZPO).
Offizielle Informationen und Adressen
Nach einer Ablehnung – oder wenn die Vermieterschaft innert 30 Tagen nicht antwortet – haben Sie 30 Tage Zeit, die Schlichtungsbehörde anzurufen (Art. 270a Abs. 2 OR). Mehr dazu: Vermieter lehnt ab – so gehen Sie vor.
Für eine persönliche Beratung: Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz
Für beide Appenzell berät der Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz.
Gilt z. B. für Herisau, Teufen, Speicher, Heiden, Trogen, Urnäsch.
Sorgfältig aus den genannten Quellen zusammengestellt; ortsübliche Termine können lokal abweichen. Keine Rechtsberatung.