Im Kanton Freiburg sind der 31. März, der 30. Juni, der 30. September und der 31. Dezember ortsüblich, in allen Bezirken. Die Kündigungstermine in Ihrem Mietvertrag gehen den ortsüblichen Terminen vor; die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
| Gebiet | Termine | Hinweis |
|---|---|---|
| Ganzer Kanton | 31.03. · 30.06. · 30.09. · 31.12. | Gemäss den drei Schlichtungsbehörden. Einzelne Übersichten nennen den 31. Dezember nicht. In den französischsprachigen Bezirken gelten seit 2001 allgemeinverbindliche Rahmenmietverträge; prüfen Sie die Termine in Ihrem Vertrag. |
Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen immer vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
Für einen Mietvertrag in Fribourg ohne eigene Termine rechnet unser Rechner derzeit mit 31.03. · 30.06. · 30.09. Nächster erreichbarer Termin: Begehren abschicken bis 26.12.2026, die tiefere Miete gilt dann ab 01.04.2027.
Wo mehr Termine möglich sind, verwenden wir bewusst eine vorsichtige Auswahl, damit kein Begehren zu spät kommt.
Schlichtungskommissionen für Mietsachen
Drei Kommissionen: Saanebezirk (Sitz Freiburg), Sense- und Seebezirk (Sitz Tafers) sowie Greyerz, Glane, Broye und Vivisbach (Sitz Bulle). Zuständig ist die Kommission am Ort der Wohnung; das Gesuch wird schriftlich eingereicht. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO); in Freiburg ist auch das Verfahren vor dem Mietgericht kostenlos.
Offizielle Informationen und Adressen
Nach einer Ablehnung – oder wenn die Vermieterschaft innert 30 Tagen nicht antwortet – haben Sie 30 Tage Zeit, die Schlichtungsbehörde anzurufen (Art. 270a Abs. 2 OR). Mehr dazu: Vermieter lehnt ab – so gehen Sie vor.
Für eine persönliche Beratung: ASLOCA Fribourg / MV Deutschfreiburg
Freiburg ist zweisprachig: In den französischsprachigen Bezirken kommunizieren Régies und Kommission auf Französisch, im Sense- und Seebezirk meist auf Deutsch. Das Herabsetzungsbegehren sollte in der Sprache der Vermieterschaft verfasst werden. Deutschsprachige Mieterinnen und Mieter berät der MV Deutschfreiburg (mieterverband.ch/mv-df).
Gilt z. B. für Fribourg, Bulle, Villars-sur-Glâne, Murten, Düdingen, Estavayer.
Sorgfältig aus den genannten Quellen zusammengestellt; ortsübliche Termine können lokal abweichen. Keine Rechtsberatung.