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Kanton LU

Mietzinssenkung im Kanton Luzern

Geprüft 23.09.2026 · Referenzzinssatz 1.25 %

Im Kanton Luzern gibt es keine offiziell festgelegten ortsüblichen Kündigungstermine. Massgebend sind deshalb fast immer die Termine im Mietvertrag; verbreitet sind Ende März, Juni und September oder jedes Monatsende ausser Dezember. Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen den ortsüblichen Terminen vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).

Ortsübliche Kündigungstermine

Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen immer vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).

Nächste Frist für das Herabsetzungsbegehren

Für einen Mietvertrag in Luzern ohne eigene Termine rechnet unser Rechner derzeit mit 31.03. · 30.06. · 30.09.. Nächster erreichbarer Termin: Begehren abschicken bis 26.12.2026, die tiefere Miete gilt dann ab 01.04.2027.

Wo mehr Termine möglich sind, verwenden wir bewusst eine vorsichtige Auswahl, damit kein Begehren zu spät kommt.

Wie viel sinkt Ihre Miete?

CHF
Ohne Nebenkosten.
Vertragsbeginn oder letzte Mietzinsanpassung.
Für Frist und Datum, ab dem die tiefere Miete gilt.

Wenn die Vermieterschaft ablehnt: Schlichtungsbehörde

Schlichtungsbehörde Miete und Pacht (kantonal)

Eine einzige Schlichtungsbehörde Miete und Pacht mit Sitz in Luzern ist für den ganzen Kanton zuständig. Sie verhandelt in Dreierbesetzung mit je einer Vertretung des Mieter- und des Hauseigentümerverbands. Scheitert die Einigung, muss innert 30 Tagen nach der Klagebewilligung beim Bezirksgericht geklagt werden. Das Schlichtungsverfahren in Mietsachen ist kostenlos (Art. 113 ZPO).

Offizielle Informationen und Adressen

Nach einer Ablehnung – oder wenn die Vermieterschaft innert 30 Tagen nicht antwortet – haben Sie 30 Tage Zeit, die Schlichtungsbehörde anzurufen (Art. 270a Abs. 2 OR). Mehr dazu: Vermieter lehnt ab – so gehen Sie vor.

Beratung vor Ort

Für eine persönliche Beratung: Mieterinnen- und Mieterverband Luzern

Das Obergericht Luzern hat 1987 für die Gemeinde Dierikon jedes Monatsende ausser Dezember als ortsüblich anerkannt (mp 4/88 S. 162). Das ist ein Einzelfallentscheid und keine kantonsweite Regel.

Gilt z. B. für Luzern, Emmen, Kriens, Horw, Sursee.

Quellen

  • Gerichte Kanton Luzern – Schlichtungsbehörde Miete und Pacht
  • mietrechtspraxis – Obergericht LU, 16.2.1987 (mp 4/88 S. 162)
  • homegate.ch – Ortsübliche Kündigungstermine (Stand 25.10.2024)
  • Schweizerischer Mieterschutz – Übersicht Schlichtungsbehörden und Kündigungstermine (ältere Liste, Adressen teils überholt)

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Sorgfältig aus den genannten Quellen zusammengestellt; ortsübliche Termine können lokal abweichen. Keine Rechtsberatung.

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