Kanton BL
Im Kanton Basel-Landschaft kann eine Wohnung auf das Ende jedes Monats gekündigt werden, ausser auf den 31. Dezember (§ 11 EG OR). Die Kündigungstermine in Ihrem Mietvertrag gehen den ortsüblichen Terminen vor; die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
| Gebiet | Termine | Hinweis |
|---|---|---|
| Ganzer Kanton | jedes Monatsende | Jedes Monatsende ausser 31. Dezember. |
Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen immer vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
Für einen Mietvertrag in Liestal ohne eigene Termine rechnet unser Rechner derzeit mit 31.03. · 30.06. · 30.09.. Nächster erreichbarer Termin: Begehren abschicken bis 26.12.2026, die tiefere Miete gilt dann ab 01.04.2027.
Wo mehr Termine möglich sind, verwenden wir bewusst eine vorsichtige Auswahl, damit kein Begehren zu spät kommt.
Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten Kanton Basel-Landschaft
Eine Stelle für den ganzen Kanton, Rheinstrasse 16, 4410 Liestal (schlichtungsstelle@bl.ch). Telefonische Rechtsauskunft Mo–Fr 8–12 Uhr unter 061 552 66 56. Das Schlichtungsverfahren ist in Mietsachen kostenlos (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO).
Offizielle Informationen und Adressen
Nach einer Ablehnung – oder wenn die Vermieterschaft innert 30 Tagen nicht antwortet – haben Sie 30 Tage Zeit, die Schlichtungsbehörde anzurufen (Art. 270a Abs. 2 OR). Mehr dazu: Vermieter lehnt ab – so gehen Sie vor.
Für eine persönliche Beratung: Mieterinnen- und Mieterverband Baselland und Dorneck-Thierstein
Gilt z. B. für Liestal, Allschwil, Reinach, Muttenz, Pratteln, Binningen.
Sorgfältig aus den genannten Quellen zusammengestellt; ortsübliche Termine können lokal abweichen. Keine Rechtsberatung.