Kanton SO
Im Kanton Solothurn hängen die ortsüblichen Termine vom Bezirk ab: In den Bezirken Olten, Gösgen, Dorneck und Thierstein gelten der 31. März, 30. Juni und 30. September, im übrigen Kanton (u. a. Solothurn, Grenchen, Wasseramt, Thal, Gäu) nur der 31. März und der 30. September. Die Kündigungstermine in Ihrem Mietvertrag gehen den ortsüblichen Terminen vor; die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
| Gebiet | Termine | Hinweis |
|---|---|---|
| Bezirke Olten, Gösgen, Dorneck, Thierstein | 31.03. · 30.06. · 30.09. | Z. B. Olten, Trimbach, Dornach, Breitenbach. |
| Übrige Bezirke (Solothurn, Lebern, Bucheggberg, Wasseramt, Thal, Gäu) | 31.03. · 30.09. | Z. B. Solothurn, Grenchen, Zuchwil, Derendingen, Balsthal, Oensingen. Der 30. Juni ist hier kein ortsüblicher Termin. |
Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen immer vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
Für einen Mietvertrag in Solothurn ohne eigene Termine rechnet unser Rechner derzeit mit 31.03. · 30.09.. Nächster erreichbarer Termin: Begehren abschicken bis 26.12.2026, die tiefere Miete gilt dann ab 01.04.2027.
Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht bei den Oberämtern
Die Schlichtung führen die Oberämter durch, je nach Region: Bucheggberg-Wasseramt/Solothurn-Lebern (Rötistrasse 4, 4502 Solothurn), Olten-Gösgen, Thal-Gäu und Dorneck-Thierstein (alle Amthausquai 23, 4601 Olten). Das Gesuch kann schriftlich oder online eingereicht werden. Paritätisch besetzt mit Vertretungen von Mieter- und Vermieterseite. Das Schlichtungsverfahren ist in Mietsachen kostenlos (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO).
Offizielle Informationen und Adressen
Nach einer Ablehnung – oder wenn die Vermieterschaft innert 30 Tagen nicht antwortet – haben Sie 30 Tage Zeit, die Schlichtungsbehörde anzurufen (Art. 270a Abs. 2 OR). Mehr dazu: Vermieter lehnt ab – so gehen Sie vor.
Für eine persönliche Beratung: Mieterinnen- und Mieterverband Solothurn
Für die Bezirke Dorneck und Thierstein ist der Mieterinnen- und Mieterverband Baselland und Dorneck-Thierstein zuständig.
Gilt z. B. für Solothurn, Olten, Grenchen, Zuchwil, Dornach, Balsthal.
Sorgfältig aus den genannten Quellen zusammengestellt; ortsübliche Termine können lokal abweichen. Keine Rechtsberatung.