Kanton AG
Im ganzen Kanton Aargau sind der 31. März, der 30. Juni und der 30. September ortsüblich. Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen den ortsüblichen Terminen vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
| Gebiet | Termine | Hinweis |
|---|---|---|
| Ganzer Kanton | 31.03. · 30.06. · 30.09. |
Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen immer vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
Für einen Mietvertrag in Aarau ohne eigene Termine rechnet unser Rechner derzeit mit 31.03. · 30.06. · 30.09.. Nächster erreichbarer Termin: Begehren abschicken bis 26.12.2026, die tiefere Miete gilt dann ab 01.04.2027.
Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht am Bezirksgericht
Die Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht sind nach Bezirken organisiert und seit 2013 administrativ den Bezirksgerichten angegliedert. Das Verfahren wird mit einem Schlichtungsgesuch (Formular beim Kanton) eingeleitet und ist formlos. Das Schlichtungsverfahren in Mietsachen ist kostenlos (Art. 113 ZPO).
Offizielle Informationen und Adressen
Nach einer Ablehnung – oder wenn die Vermieterschaft innert 30 Tagen nicht antwortet – haben Sie 30 Tage Zeit, die Schlichtungsbehörde anzurufen (Art. 270a Abs. 2 OR). Mehr dazu: Vermieter lehnt ab – so gehen Sie vor.
Für eine persönliche Beratung: Mieterinnen- und Mieterverband Aargau
Gilt z. B. für Aarau, Baden, Wettingen, Wohlen, Brugg, Rheinfelden.
Sorgfältig aus den genannten Quellen zusammengestellt; ortsübliche Termine können lokal abweichen. Keine Rechtsberatung.