Im Kanton Neuenburg sind der 31. März, der 30. Juni und der 30. September ortsüblich, in den Montagnes und im Val-de-Ruz zusätzlich der 31. Dezember, jeweils um 12 Uhr mittags. Die Kündigungstermine in Ihrem Mietvertrag gehen den ortsüblichen Terminen vor; die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
| Gebiet | Termine | Hinweis |
|---|---|---|
| Littoral und Val-de-Travers (z. B. Neuchâtel, Boudry) | 31.03. · 30.06. · 30.09. | Jeweils 12 Uhr mittags. |
| Montagnes und Val-de-Ruz (z. B. La Chaux-de-Fonds, Le Locle, Cernier) | 31.03. · 30.06. · 30.09. · 31.12. | Jeweils 12 Uhr mittags. Der 31. Dezember wird in vielen Mietverträgen gestrichen. |
Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen immer vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
Für einen Mietvertrag in Neuchâtel ohne eigene Termine rechnet unser Rechner derzeit mit 31.03. · 30.06. · 30.09. Nächster erreichbarer Termin: Begehren abschicken bis 26.12.2026, die tiefere Miete gilt dann ab 01.04.2027.
Wo mehr Termine möglich sind, verwenden wir bewusst eine vorsichtige Auswahl, damit kein Begehren zu spät kommt.
Schlichtungskammern der Regionalgerichte
Eine separate Schlichtungsstelle für Mietsachen gibt es nicht mehr; zuständig ist die Chambre de conciliation des Regionalgerichts: Littoral et Val-de-Travers (Neuchâtel und Boudry) oder Montagnes et Val-de-Ruz (La Chaux-de-Fonds). Das begründete Gesuch wird in zwei Exemplaren mit den Belegen eingereicht. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos (Art. 113 Abs. 2 lit. c ZPO); auch das Gerichtsverfahren ist für Wohnungsmieter kostenlos.
Offizielle Informationen und Adressen
Nach einer Ablehnung – oder wenn die Vermieterschaft innert 30 Tagen nicht antwortet – haben Sie 30 Tage Zeit, die Schlichtungsbehörde anzurufen (Art. 270a Abs. 2 OR). Mehr dazu: Vermieter lehnt ab – so gehen Sie vor.
Für eine persönliche Beratung: ASLOCA Neuchâteloise
Vermieterschaft, Régies und Gerichte kommunizieren auf Französisch; das Herabsetzungsbegehren sollte deshalb auf Französisch verfasst werden.
Gilt z. B. für Neuchâtel, La Chaux-de-Fonds, Le Locle, Val-de-Ruz, Val-de-Travers, Boudry.
Sorgfältig aus den genannten Quellen zusammengestellt; ortsübliche Termine können lokal abweichen. Keine Rechtsberatung.