Kanton SG
Im Kanton St. Gallen ist jedes Monatsende ausser dem 31. Dezember ortsüblich. Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen den ortsüblichen Terminen vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
| Gebiet | Termine | Hinweis |
|---|---|---|
| Ganzer Kanton | 31.01. · 28.02. · 31.03. · 30.04. · 31.05. · 30.06. · 31.07. · 31.08. · 30.09. · 31.10. · 30.11. | Jedes Monatsende ausser 31. Dezember. |
Die Kündigungstermine im Mietvertrag gehen immer vor. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate (Art. 266c OR).
Für einen Mietvertrag in St. Gallen ohne eigene Termine rechnet unser Rechner derzeit mit 31.03. · 30.06. · 30.09.. Nächster erreichbarer Termin: Begehren abschicken bis 26.12.2026, die tiefere Miete gilt dann ab 01.04.2027.
Wo mehr Termine möglich sind, verwenden wir bewusst eine vorsichtige Auswahl, damit kein Begehren zu spät kommt.
Regionale Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse
Der Kanton hat sieben regionale Schlichtungsstellen: St. Gallen, Rorschach, Rheintal (Altstätten), Werdenberg-Sarganserland (Buchs), See-Gaster (Jona), Toggenburg (Wattwil) und Wil. Zuständig ist die Stelle der Region, in der die Wohnung liegt; Eingaben sind auch elektronisch möglich. Das Schlichtungsverfahren in Mietsachen ist kostenlos (Art. 113 ZPO).
Offizielle Informationen und Adressen
Nach einer Ablehnung – oder wenn die Vermieterschaft innert 30 Tagen nicht antwortet – haben Sie 30 Tage Zeit, die Schlichtungsbehörde anzurufen (Art. 270a Abs. 2 OR). Mehr dazu: Vermieter lehnt ab – so gehen Sie vor.
Für eine persönliche Beratung: Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz
Gilt z. B. für St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil, Gossau, Buchs.
Sorgfältig aus den genannten Quellen zusammengestellt; ortsübliche Termine können lokal abweichen. Keine Rechtsberatung.